7.5 Den Erwägungen des Regierungsrats bezüglich der Erschliessung ist vollumfänglich zuzustimmen. Er hat nachvollziehbar und überzeugend dargelegt, dass bei einer Überbauung der übrigen freien Flächen im Gebiet Grundmatt die Zahl von 30 Wohneinheiten nicht überschritten wird (heute sind es maximal zwölf Wohneinheiten). Gemäss der VSS-Norm SN 640 045 genügt für 30 Wohneinheiten und 50 Fahrzeuge pro Stunde eine Strasse vom Typ "Zufahrtsstrasse" mit einem Fahrstreifen. In der Regel ist auch kein Wendeplatz erforderlich.