Umso mehr als die erwähnte Person den Entscheid des Regierungsrats akzeptiert habe. Schliesslich seien sich die Bewohner der Grundmatt unbestrittenermassen einig, dass die Abfallentsorgung via Grundstrasse erfolge. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer sei damit die Abfallentsorgung geregelt und ausreichend sichergestellt.