Durch dieses Kreuzen entstehe ein zusätzliches Verkehrsrisiko. Zum Kreuzen sei weiter festzuhalten, dass entlang der Grundmatt immer weniger Ausweichflächen (Wiese oder Vorplätze) bestünden, welche zum Kreuzen beansprucht werden könnten. Die jeweiligen Eigentümer stellten bisweilen sogar Mauern oder Zaun-Abschrankungen an die Grundstücksgrenze. Weiter werde bestritten, dass nur in ganz seltenen Fällen Lastwagenverkehr bestehe. Die Vorinstanz denke dabei lediglich an den Zügelwagen. Grössere Lieferwagen würden jedoch insbesondere für Paketlieferungen oder Lebensmittellieferungen beansprucht, was im Zeitalter von Internetkäufen immer stärker aufkomme.