Durch dieses untolerierbare Sicherheitsrisiko sei die Erschliessung als unzureichend zu qualifizieren. Entgegen der Ansicht des Regierungsrats werde bestritten, dass auf einer Strassenbreite von 4,2 m ein Kreuzen von zwei Personenwagen problemlos möglich sei. Vielmehr benötige dies von beiden Personenwagenlenkern ein sehr gutes Manövrier- Gefühl. In der Praxis werde es kaum zu Kreuzungen von Personenwagen kommen, sofern und soweit diese nicht auf Wiesen oder Vorplätze ausweichen könnten. Durch dieses Kreuzen entstehe ein zusätzliches Verkehrsrisiko.