rund 60 m betragen. Heute betrage die Länge der Grundmatt 120 m und dürfte sich je nach weiterem Ausbau des Quartiers noch verlängern. Die VSS-Normen seien somit um das Doppelte oder mehr nicht eingehalten. Allein dies zeige auf, dass keine ausreichende Erschliessung bestehe. Die Strassenbreite, welche knapp über der minimalen Strassenbreite liege, vermöge die übermässige Länge nicht zu kompensieren. Durch die Länge der Stichstrasse werde eine unakzeptable gefährliche Situation geschaffen. Durch dieses untolerierbare Sicherheitsrisiko sei die Erschliessung als unzureichend zu qualifizieren.