Strassenbreite der Grundmatt ein Kreuzen von zwei Personenwagen problemlos zu, weshalb es keine Rolle spiele, wenn die Länge der Strasse mehr als 80 m betrage, weil damit kein zusätzliches Verkehrsrisiko einhergehe. Hinzu komme, dass im hier zu beurteilenden Einzelfall die auf der Grundmatt vorhandene Verkehrsmenge sehr gering, der Ausbau-standard/Dimensionierung der Strasse klar genügend und der Zufahrtsweg gerade bzw. sehr gut überschaubar seien. Im Übrigen seien sich die Verfahrensparteien darin einig, dass die Stichstrasse Grundmatt vom Entsorgungsfahrzeug nicht bedient werde.