Der Langsamverkehr und der motorisierte Individualverkehr (MIV) erfolgten somit im Mischverkehr. Die vorhandene Strassenbreite erfülle demnach die Normvorgaben. Die Ausbaugrösse lasse sogar das Kreuzen von zwei Personenwagen zu, ohne dass dazu die angrenzenden Bankettflächen und Vorplätze beansprucht werden müssten, obschon dies gemäss Ziff. 8 der VSS Norm SN 640 045 sogar zulässig wäre. Die signalisierte Geschwindigkeit auf der Grundmatt betrage 30 km/h, womit die Geschwindigkeit als reduziert gelte. Zudem sei die Linienführung der Erschliessungsstrasse gerade (nur minimale Linkskurve ab der Grundstrasse) und damit sehr übersichtlich.