Der Typ "Zufahrtsweg" sei ausserdem auf den Grundbegegnungsfall "Personenwagen/Fahrrad bei stark reduzierter Geschwindigkeit" ausgerichtet. Die Länge der Zufahrtswege sollte je nach Gebäudehöhe auf etwa 40 bis 80 m begrenzt werden. Gemäss der VSS Norm SN 640 201 sei bei stark reduzierter Geschwindigkeit (bis 30 km/h) beim Grundbegegnungsfall "Personenwagen/Fahrrad" eine Strassenbreite von mindestens 3,20 m nötig. Gestützt auf die Akten und den durchgeführten Augenschein sei festzuhalten, dass die Stichstrasse Grundmatt einen überbreiten Mischverkehr-Fahrstreifen von rund 4,20 m Breite umfasse. Der Langsamverkehr und der motorisierte Individualverkehr (MIV) erfolgten somit im Mischverkehr.