Gemäss VSS Norm SN 640 045, welche Hinweise zur Typisierung und Dimensionierung von Erschliessungsstrassen gebe, genüge für 30 Wohneinheiten und 50 Fahrzeuge pro Stunde eine Strasse vom Typ "Zufahrtsweg" mit einem Fahrstreifen und ohne Wendeplatz. Wie die erste Bauetappe denn auch gezeigt habe, würden im Gebiet Grundmatt Wohnhäuser mit maximal zwei Wohnungen (Einfamilienhäuser allenfalls mit Einliegerwohnung) erstellt. Somit sei nicht damit zu rechnen, dass bei der Überbauung der übrigen freien Flächen die Zahl von 30 Wohneinheiten überschritten werde. Der Typ "Zufahrtsweg" sei ausserdem auf den Grundbegegnungsfall "Personenwagen/Fahrrad bei stark reduzierter Geschwindigkeit" ausgerichtet.