7.1 Der Regierungsrat legt in seinem Beschluss dar, die strassenmässige Erschliessung des Baugrundstücks erfolge ab der öffentlichen Grundstrasse über die private Stichstrasse Grundmatt. An die östliche Stichstrasse Grundmatt seien heute sechs Einfamilienhäuser angeschlossen, wobei die Aussenparkplätze der GS F.________, G.________ und H.________ über die Rigistrasse erschlossen seien. Die östliche Stichstrasse Grundmatt erschliesse damit zurzeit maximal zwölf Wohneinheiten (wenn alle bisherigen Einfamilienhäuser über eine zusätzliche Einliegerwohnung verfügen würden). Gemäss VSS