Für die hier massgebende W2b gibt es diesbezüglich gar keine Einschränkungen. Es ist damit weder klar noch offenkundig, dass es sich vorliegend nicht um zwei Einfamilienhäuser handelt bzw. dass das Bauvorhaben der Baubeschränkung widerspricht. Der Gemeinderat Baar hat daher die Beschwerdeführer zu Recht an den Zivilrichter verwiesen. Urteil V 2019 73 16 7. Erschliessung