Die Beschwerdeführer scheinen aber dennoch in der Baubeschränkung eine baupolizeiliche Relevanz zu erkennen, weil ihrer Meinung nach die Bauparzelle massiv über dem Zulässigen überbaut werde, was offensichtlich der Baubeschränkung widerspreche. Über diesen klaren Verstoss gegen die privatrechtliche Baubeschränkung habe der Gemeinderat Baar nach Ansicht der Beschwerdeführer nicht hinwegsehen dürfen.