Urteil V 2019 73 12 lediglich die Bewohner und deren Besucher die Grundmatt befahren würden. Die Wohnhygiene sei jedoch bei derart schmalen Strassen umso mehr zu berücksichtigen. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz sei die Wohnhygiene sehr wohl stark beeinträchtigt und zu schützen.