Da im vorliegenden Fall keine solche andere Regelung besteht, geht der Strassenabstand als lex specialis den Grenzabständen vor. Zudem handelt es sich bei der Grundmatt um eine Stichstrasse, sodass kein Verkehr daran vorbeiführen wird, sondern lediglich die zukünftigen Bewohner und deren Besucher bis zum Baugrundstück zufahren werden. Die Wohnhygiene und die Verkehrssicherheit stehen damit nicht in Frage."