Urteil V 2019 73 9 deutlich unter 443,20 zu liegen komme. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Geozug Ingenieure AG im Jahr 2000 am westlichen Rand der westlichen Stichstrasse Grundmatt im Bereich der südwestlichen Ecke des GS E.________ eine Höhe von 443,19 m.ü.M. gemessen hatte, mithin nur 1 cm unter 443,20. Die südwestliche Ecke des südlichen Gebäudes befindet sich aber einige Meter von der westlichen Stichstrasse Grundmatt entfernt, ungefähr in dem Bereich, in welchem die Geozug Ingenieure AG im Jahr 2000 eine Höhe des gewachsenen Terrains von 443,32 m.ü.M. gemessen haben. Liegt nun die Strasse auf 443,19 m.ü.