4.4 Unter Verweis auf die Erläuterungen des Regierungsrats bestreitet die Bauherrschaft die Ausführungen der Beschwerdeführer. Mit der eingereichten Projektänderung werde die Höhenlage rechtskonform eingehalten. Die Ausführungen der Beschwerdeführer seien nicht substantiiert, legten sie doch keinen Beweis ins Recht betreffend Höhenlage.