Das Terrain auf GS E.________ falle daher von Nordosten nach Südwesten hin um wenige 10 cm und damit nur leicht ab. Vergleiche man zudem die beiden Höhenaufnahmepläne, zeige sich weiter, dass das gewachsene Terrain im Jahr 2000 im Vergleich zum aktuellen Terrainverlauf doch merklich tiefer gelegen habe. Dabei werde im südwestlichen Grundstücksteil der tiefste Punkt des gewachsenen Terrains mit einer Kote von 443,32 m.ü.M. angegeben. Aufgrund der unbestrittenen Höhenaufnahmen für das Jahr 2000 sowie des damals vorhandenen, lediglich leicht abfallenden Terrainverlaufs von Nordosten nach Südwesten hin könne als erstellt erachtet werden,