M. liegende Erdgeschossfussboden eines jeden Gebäudes liege so oder so weniger als 1,20 m über dem tiefsten Punkt des massgeblichen Terrains entlang der Gebäudefassade. Denn der tiefste Punkt entlang der Gebäudefassade sei sowohl gemäss Höhenlinienplan 2000 als auch gemäss aktuellem Höhenlinienplan nirgends tiefer als 443,20 m.ü.M. Es lägen zwei Situationspläne für die Bauparzelle vor. Der mit dem Baugesuch öffentlich aufgelegte Höhenaufnahmeplan vom 4. Mai 2017 gebe das heute bestehende Terrain wieder. Demgegenüber weise der vom Gemeinderat Baar per E-Mail eingeholte Höhenaufnahmeplan vom 5. März 2018 das gewachsene Terrain aus, wie es mit hoher Wahrscheinlichkeit im Zuge des Baus der 1.