Jahre zurückliegen oder geringfügig sind (Abs. 2). Als gewachsener Boden gilt grundsätzlich der bei Einreichung des Baugesuchs bestehende Terrainverlauf. Dabei wird nicht nach den Umständen gefragt, wie der gewachsene Boden entstanden ist. Der gewachsene Boden ist schlichtweg ein Faktum, von dem auszugeben ist und wird mithilfe von bestehenden Höhenkurvenplänen und Terrainkoten bestimmt (Fritzsche/Bösch/Wipf/Kunz, Zürcher Planungs- und Baurecht, 6. Aufl. 2019, S. 1159 ff. mit Verweis auf Huber Felix, Der gewachsene Boden, in: PBG aktuell, 4/2002 S. 5 ff.).