So seien bei der Tiefgarageneinfahrt, abgesehen von den Höhenkoten, der Rillenbelag zu Gunsten des Asphalts um 1 m zurückgenommen und die Treppe vom Swimmingpool in den Gartenbereich minimal verlängert worden. Ebenso sei der Neigungswinkel der auf dem Flachdach geplanten Solaranlagen von ursprünglich 45° auf 30° reduziert worden. Halte man sich diese Projektüberarbeitungen vor Augen, sei nicht nachvollziehbar, inwiefern damit das Bauvorhaben eine wesentliche Änderung hinsichtlich seiner Hauptmerkmale erfahren haben solle. Die Anpassungen beträfen weder die Erschliessung des Baugrundstücks, den Standort der geplanten Bauten, die Geschosszahl, die Geschosseinteilung noch die Zweckbestimmung.