3.2 In seinem Beschluss vom 9. Juli 2019 führt der Regierungsrat aus, während laufendem Baubewilligungsverfahren habe die Bauherrin das Bauvorhaben insoweit abgeändert, als der Erdgeschossfussboden und somit auch die Oberkante des Dachrands um 20 cm herabgesetzt worden seien. Als Folge davon hätten auch die Tiefgarageneinfahrt und die Umgebungsgestaltung leicht angepasst werden müssen. So seien bei der Tiefgarageneinfahrt, abgesehen von den Höhenkoten, der Rillenbelag zu Gunsten des Asphalts um 1 m zurückgenommen und die Treppe vom Swimmingpool in den Gartenbereich minimal verlängert worden.