3.1 Die Beschwerdeführer bringen vor, es sei eine Projektänderung vorgenommen worden, welche bewirkt habe, dass die geplante Baute, somit das Erdgeschoss wie auch die Dachkante, um 20 cm tiefer gelegt worden sei. Die Bauherrschaft habe daraufhin die Bauprofile anpassen resp. anpassen müssen. Dadurch werde bereits deutlich, dass sich das gesamte Erscheinungsbild ändere. Eine Reduktion in der Höhe um 20 cm sei wesentlich. Eine solche Tieferlegung einer gesamten Baute in den Boden habe auch auf das Erscheinungsbild erhebliche Auswirkungen. Dadurch bleibe das Bauvorhaben in seinen Grundzügen nicht mehr gleich.