J. Am 18. Dezember 2019 teilte die Baudirektion dem Gericht mit, dass auf die Einreichung einer Duplik verzichtet werde. K. Weitere Eingaben erfolgten keine mehr. Auf die Ausführungen in den einzelnen Rechtsschriften ist – soweit erforderlich – in den Erwägungen einzugehen. Das Verwaltungsgericht erwägt: