Die von A.________ und den übrigen Einsprechern eingereichten Verwaltungsbeschwerden wies der Regierungsrat des Kantons Zug mit Beschluss vom 9. Juli 2019 ab, nachdem am 31. Oktober 2018 ein Augenschein durchgeführt worden war. B. Gegen den Regierungsratsbeschluss vom 9. Juli 2019 liessen A.________ am 13. August 2019 Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben und folgende Rechtsbegehren stellen: "1. Der Beschluss des Regierungsrates vom 9. Juli 2019 betreffend die Beschwerde von A.________ gegen den Gemeinderat Baar betreffend Baubewilligung für das C.________ sei aufzuheben;