A. Mit Entscheid vom 11. Juli 2018 erteilte der Gemeinderat Baar dem C.________, unter Auflagen und Bedingungen die baurechtliche Bewilligung für den Neubau von zwei identischen Einfamilienhäusern mit Einstellhalle auf dem Grundstück Nr. E.________ (nachfolgend: GS E.________) an der Grundmatt in Baar. Das Baugrundstück liegt in der Wohnzone 2b (W2b) sowie im Gewässerschutzbereich AU. Gleichentags wies der Gemeinderat Baar zwei gegen das beantragte Bauvorhaben eingereichte Einsprachen, darunter diejenige von A.________ ab. Die von A.______