_ LU hat bzw. ob das Fahrzeug die Voraussetzungen für eine Immatrikulation im Kanton Zug nach wie vor erfüllt oder nicht. Aus diesem Grund wurde der Beweisantrag betreffend die Befragung von U.________ und V.________ hinfällig, denn dadurch wollte die Beschwerdeführerin darlegen, dass in der Abstellhalle in L.________ LU stets nur eines ihrer Fahrzeuge abgestellt gewesen sei. Ihre Befragung Urteil V 2019 55 22