5. Im vorliegenden Verfahren bringt die Beschwerdeführerin noch weitere Rügen vor, auf die im Folgenden einzugehen ist. 5.1 Einerseits wirft die Beschwerdeführerin dem Strassenverkehrsamt Zug vor, sich für konkrete Details ihrer Dienstleistungserbringung interessiert zu haben, was zu weit gehe, und andererseits der Luzerner Polizei, durch rechtswidrige Kontrollen die Privatsphäre des Ehepaars E. massiv verletzt zu haben.