ZG I.________ nachtsüber "eigentlich immer" in L.________ LU steht. Auch im vorliegenden Verfahren räumt die Beschwerdeführerin einen privaten Gebrauch ihrer Geschäftsfahrzeuge durch das Ehepaar E. ein. Das Geschäftsauto mit den Kontrollschildern ZG I.________ beginnt somit offensichtlich von L.________ LU aus nach der Nachtruhe des Ehepaars E. seine Fahrt, wird tagsüber geschäftlich gebraucht und danach wieder in L.________ LU für die Nacht untergebracht.