___ LU abstelle (vgl. Ermittlungsbericht der Luzerner Polizei vom 4. Dezember 2018). Ein wichtiges Indiz für die Korrektheit dieser Aussage von M.E. stellt zudem der Umstand dar, dass – zum Zeitpunkt der polizeilichen Ermittlungen – weder sie noch ihr Ehemann D.E. Fahrzeuge privat auf ihren Namen immatrikuliert hatten. Viele der polizeilichen Kontrollen fanden in den Morgen- und Abendstunden bzw. während der Nacht statt. Das Fahrzeug mit den Kontrollschildern ZG I.________ war bei 27 Kontrollen 24 Mal am Wohnort des Ehepaars E. an der K.________-str. in L.________ LU bzw. im Ort oder in der näheren Umgebung lokalisiert worden.