4.1.4 In ihrem Ermittlungsbericht vom 30. Oktober 2019 ersuchte die Luzerner Polizei das Strassenverkehrsamt Zug, den Standort des Firmenfahrzeugs mit den Kontrollschildern ZG I.________ kritisch zu hinterfragen und den Beteiligten D.E. aufzufordern, das Fahrzeug mit LU-Schildern einzulösen (BG-act. 1). In den vergangenen Monaten habe die Luzerner Polizei vermehrt Kontrollen am Wohnort von D.E. und M.E. in L.________ LU durchgeführt, wobei der weisse J.________ mit den Kontrollschildern ZG I.________ zu den Kontrollzeiten fast immer am Wohnort oder in dessen näheren Umgebung gesichtet worden sei.