Der Personenwagen mit den Kontrollschildern ZG Q.________ sei ebenfalls schon in der Einstellhalle an dessen Wohnort festgestellt worden. Es handle sich um ein Fahrzeug der Firma R.________ AG mit Firmensitz in B.________. Dort sei auch D.E. im Handelsregister eingetragen. Im Zeitraum vom 31. Oktober 2018, 17:38 Uhr, Urteil V 2019 55 13 bis 4. Dezember 2018, 06:42 Uhr, habe die Luzerner Polizei folgende Beobachtungen gemacht: Übersicht L.________, K.________-str. Tag Datum Zeit Fahrzeug Standort