__ gefahren und erklärt, wenige Häuser entfernt zu wohnen und mit dem Fahrzeug der Firma ihres Mannes unterwegs zu sein. Sie sei die häufigste Lenkerin des Fahrzeugs und stelle dieses nachtsüber eigentlich immer in L.________ ab. Dem Ermittlungsbericht ist des Weiteren zu entnehmen, dass es sich beim Fahrzeughalter um die Beschwerdeführerin mit Firmensitz in B.________ handle. Im Handelsregister sei einzig D.E. eingetragen. Er und seine Ehefrau M.E. hätten in L.________ LU Wohnsitz und keine Fahrzeuge privat auf sich eingelöst. Es könne aber davon ausgegangen werden, dass D.E. noch ein weiteres Fahrzeug eingelöst habe. Der Personenwagen mit den Kontrollschildern ZG Q.__