4.1.1 Nach eigenen Angaben der Beschwerdeführerin stehen ihre Fahrzeuge – und somit auch dasjenige mit den Kontrollschildern ZG I.________ – nachts meist im Einsatz, um die von ihr betreuten Damen zu den Kunden und wieder zurückzufahren. Bei Nichtgebrauch, also meist tagsüber, stünden die Fahrzeuge in unmittelbarer Nähe zu den Wohnungen an der C.________-str. in B.________. Allerdings räumt die Beschwerdeführerin ein, ihre Geschäftsautos – und damit auch den weissen J.________ mit den Kontrollschildern ZG I.________ – nicht nur geschäftlich zu nützen. Das Ehepaar E. nütze alle drei Geschäftsfahrzeuge auch privat und zwar je eines in einer "permanenten Rotation".