4. Im vorliegenden Verfahren ist strittig und daher zu prüfen, ob der weisse J.________ mit der Stammnummer N.________ die Voraussetzungen für die Weiterverwendung des Fahrzeugausweises und der Kontrollschilder ZG I.________ nach wie vor erfüllt bzw. ob das Strassenverkehrsamt diese mit Verfügung vom 24. Mai 2019 zu Recht entzogen hat. Uneinig sind sich die Parteien im Wesentlichen über die Frage, ob sich der Standort des Fahrzeugs in B.________ (Sitz der Beschwerdeführerin) oder in L.________ LU (Wohnsitz des Ehepaars E.) befindet. Zu klären ist, ob das fragliche Fahrzeug "nach Gebrauch in der Regel für die Nacht" (Art.