___ klar das Strassenverkehrsamt Zug besser als das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern geeignet ist. Nachdem das Strassenverkehrsamt Zug von der Luzerner Polizei den Ermittlungsbericht vom 4. Dezember 2018 erhalten hatte und von der Beschwerdeführerin am 28. Dezember 2018 in dieser Angelegenheit angeschrieben worden war, erscheint es somit als nachvollziehbar und nicht zu beanstanden, dass es sich für die Prüfung der Rechtmässigkeit der Immatrikulation der Kontrollschilder ZG I.________ gemäss der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) als örtlich zuständig erachtete.