ZG H.________ und ZG I.________, wogegen sie sich im vorliegenden Verfahren wehrt. Vorab ist auf den Verfahrensgegenstand (vgl. E. 3.1) und auf die umstrittene örtliche Zuständigkeit des Strassenverkehrsamts des Kantons Zug für den Entzug des Fahrzeugausweises und der Kontrollschilder ZG I.________ (vgl. E. 3.2) einzugehen.