b und c VRG). Die angefochtenen Verfügungen vom 24. Mai 2019 wurden der Beschwerdeführerin nach ihren eigenen Angaben vermutlich am Samstag, 25. Mai 2019, zugestellt, sodass die Beschwerdefrist am Montag, 24. Juni 2019, endete und die der Post gleichentags übergebene Beschwerdeschrift daher rechtzeitig eingereicht worden ist. Sie entspricht auch den übrigen formellen Voraussetzungen, weshalb sie vom Verwaltungsgericht zu prüfen ist. Die Beurteilung erfolgt auf dem Zirkulationsweg gemäss § 29 der Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichtes (GO VG, BGS 162.11).