B. Am 24. Juni 2019 reichte die A.________ beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug eine Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der beiden Verfügungen des Strassenverkehrsamtes Zug vom 24. Mai 2019, unter Kostenfolge zu dessen Lasten. Zur Begründung führte sie aus, sie könne zum exakten Standort ihrer Fahrzeuge mit den Kontrollschildern ZG G.________, ZG H.________ und ZG I.________ keine weiteren Ausführungen machen. Es bestünden keine Einsatzpläne und es finde eine permanente Rotation der Fahrzeuge statt. Wenn sich von drei Fahrzeugen nachts ständig zwei in B._____