Am 7. Mai 2019 ersuchte das Strassenverkehrsamt Zug die A.________ um die Mitteilung, welches der Fahrzeuge mit den Kontrollschildern ZG G.________, ZG H.________ und ZG I.________ mehrheitlich auf dem von ihr in B.________ angemieteten Parkplatz abgestellt sei. Mit E-Mail vom 20. Mai 2019 antwortete die A.________, dass keines ihrer drei Fahrzeuge "mehrheitlich" auf dem angemieteten Parkplatz abgestellt werde. Es finde vielmehr eine permanente Rotation der Fahrzeuge statt.