Aufgrund dieser Aussage führte die Luzerner Polizei in den folgenden Wochen mehrere Kontrollen am Wohnort des Ehepaars E. in L.________ durch und lokalisierte das erwähnte Fahrzeug bei jeder Kontrolle entweder am Wohnort oder in der näheren Umgebung. Aus diesem Grund ersuchte die Luzerner Polizei in ihrem Ermittlungsbericht vom 4. Dezember 2018 das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern, sich der Sache anzunehmen und die Beteiligten aufzufordern, das Fahrzeug ZG I.________ mit LU-Schildern einzulösen. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zug erhielt eine Kopie des Ermittlungsberichts.