{"Signatur": "ZG_VG_004", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2020-11-10", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_004_V-2019-55_2020-11-10.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/V_2019_55_5725904a692227324825c1f1a293ecdebe3932ecac6afe654cacf47507de229186ab05b62069a6dc26653b539bd2d518f6f89836ea4300ae515b3f55da6e3008?path=5725904a692227324825c1f1a293ecdebe3932ecac6afe654cacf47507de229186ab05b62069a6dc26653b539bd2d518f6f89836ea4300ae515b3f55da6e3008&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=V_2019_55", "Checksum": "c8b3d19fe0cf548abb0af34908dc7229"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["V 2019 55"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer 10.11.2020 V 2019 55"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Vergabekammer"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verwaltungsrechtl. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Entzug des Fahrzeugausweises und der Kontrollschilder | SVG-Allgemeines"}], "ScrapyJob": "446973/51/2114", "Zeit UTC": "12.02.2026 02:52:07", "Checksum": "cd586d6850cb6b446b8b338c0ec7d4d2", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Verwaltungsgericht Vergabekammer 10.11.2020 V 2019 55\nRegeste:\nEntzug des Fahrzeugausweises und der Kontrollschilder | SVG-Allgemeines\n\n4.1.3 Mit Ermittlungsbericht vom 4. Dezember 2018 ersuchte die Luzerner Polizei das\nStrassenverkehrsamt Luzern (mit einer Kopie an das Strassenverkehrsamt Zug), die\nBeteiligten aufzufordern, das Fahrzeug mit den Kontrollschildern ZG I.________ mit LU-\nSchildern einzulösen (BG-act. 7). M.E. sei am 31. Oktober 2018 von Kpl P.________ im\nRahmen seiner Patrouillentätigkeit auf der K.________-str. in L.________ LU angehalten\nworden. Sie habe den Personenwagen mit den Kontrollschildern ZG I.________ gefahren\nund erklärt, wenige Häuser entfernt zu wohnen und mit dem Fahrzeug der Firma ihres\nMannes unterwegs zu sein. Sie sei die häufigste Lenkerin des Fahrzeugs und stelle dieses\nnachtsüber eigentlich immer in L.________ ab. Dem Ermittlungsbericht ist des Weiteren\nzu entnehmen, dass es sich beim Fahrzeughalter um die Beschwerdeführerin mit\nFirmensitz in B.________ handle. Im Handelsregister sei einzig D.E. eingetragen. Er und\nseine Ehefrau M.E. hätten in L.________ LU Wohnsitz und keine Fahrzeuge privat auf\nsich eingelöst. Es könne aber davon ausgegangen werden, dass D.E. noch ein weiteres\nFahrzeug eingelöst habe. Der Personenwagen mit den Kontrollschildern ZG Q.________\nsei ebenfalls schon in der Einstellhalle an dessen Wohnort festgestellt worden. Es handle\nsich um ein Fahrzeug der Firma R.________ AG mit Firmensitz in B.________. Dort sei\nauch D.E. im Handelsregister eingetragen. Im Zeitraum vom 31. Oktober 2018, 17:38 Uhr,\n\nUrteil V 2019 55\n13\n\nbis 4. Dezember 2018, 06:42 Uhr, habe die Luzerner Polizei folgende Beobachtungen\ngemacht:\n\nÜbersicht L.________, K.________-str.\n\nTag Datum Zeit Fahrzeug Standort\n\nMittwoch 31.10.2018 17:38 ZG Kontrolle vor Wohn-\nI.________ ort\nFreitag 16.11.2018 02:48 ZG Einstellhalle\nI.________\nDienstag 20.11.2018 17:40 ZG Einstellhalle\nI.________\nMontag 26.11.2018 08:55 ZG Fuhr durch\nI.________ S.________\nFreitag 30.11.2018 07:55 ZG Einstellhalle\nI.________\nDienstag 04.12.2018 06:42 ZG Einstellhalle\nI.________\n\n4.1.4 In ihrem Ermittlungsbericht vom 30. Oktober 2019 ersuchte die Luzerner Polizei\ndas Strassenverkehrsamt Zug, den Standort des Firmenfahrzeugs mit den\nKontrollschildern ZG I.________ kritisch zu hinterfragen und den Beteiligten D.E.\naufzufordern, das Fahrzeug mit LU-Schildern einzulösen (BG-act. 1). In den vergangenen\nMonaten habe die Luzerner Polizei vermehrt Kontrollen am Wohnort von D.E. und M.E. in\nL.________ LU durchgeführt, wobei der weisse J.________ mit den Kontrollschildern\nZG I.________ zu den Kontrollzeiten fast immer am Wohnort oder in dessen näheren\nUmgebung gesichtet worden sei. Beim Fahrzeughalter handle es sich nach wie vor um die\nBeschwerdeführerin mit Firmensitz in B.________. Im Handelsregister sei einzig D.E.\neingetragen. Weder er noch seine Frau M.E. hätten Fahrzeuge privat auf sich eingelöst.\nEs könne aber davon ausgegangen werden, dass D.E. noch ein weiteres Fahrzeug\neingelöst habe. Der Personenwagen mit den Kontrollschildern ZG Q.________ sei\nebenfalls die meiste Zeit in der Einstellhalle an dessen Wohnort parkiert. Es handle sich\num die Firma R.________ AG mit Firmensitz in B.________. Dort sei auch D. E. im\nHandelsregister eingetragen.\n\nIm Zeitraum vom 5. Dezember 2018, 23:01 Uhr, bis 29. Oktober 2019, 16:50 Uhr, habe die\nLuzerner Polizei folgende Beobachtungen gemacht:\n\nUrteil V 2019 55\n14\n\nUrteil V 2019 55\n15\n\nÜbersicht L.________, K.________-str.\n\nTag Datum Zeit Fahrzeug Standort\n\n"}