Rechnung folgt nach Rechtskraft des Urteils), an den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerinnen 9 und 10 (dreifach; Rechnung folgt nach Rechtskraft des Urteils), an den Regierungsrat des Kantons Zug (dreifach), sowie zur Kenntnis an Bauforum Zug, Historischer Verein des Kantons Zug, Militärhistorische Stiftung des Kantons Zug, Archäologischer Verein Zug, Industriepfad Lorze und Zuger Heimatschutz. Zug, 3. März 2025 Im Namen der VERWALTUNGSRECHTLICHEN KAMMER Der Vorsitzende