Im Innern des Schulhauses Assek.- Nr. 860a, GS Nr. 1623, betrifft der Schutzumfang die noch erhaltenen originalen Ausstattungselemente und Oberflächen wie die geschliffenen Betonplatten im Eingangsbereich, die Sichtbacksteinwände, die Tragkonstruktion inklusive der Unterzüge aus Sichtbeton sowie die Fensterbänke. Die Freiraumgestaltung ist als Bestandteil des Gesamtensembles in den charakteristischen Eigenschaften und einheitlichen Gestaltungsprinzipien (Materialien und zeittypische Einzelelemente) im Sinne der Erwägungen zu erhalten. Im Übrigen werden die Beschwerden abgewiesen.