12.4.5 Die Reduktion des Schutzumfangs würde nun im vorliegenden Fall dazu führen, dass das hiervor in E. 12.4.4 festgestellte hohe Gesamtgewicht der anderweitigen öffentlichen Interessen wieder sinkt. Selbst zusammen mit den Privatinteressen würde dabei das Niveau des öffentlichen Interesses an der Unterschutzstellung der Siedlung Alpenblick nicht mehr erreicht.