ung Alpenblick ist der Verzicht auf Veränderungen in den Gebäudeinnern. Werden die Treppenhäuser mit ihren geschliffenen Betonplatten und Sichtbacksteinwänden aus dem Denkmalschutz entlassen, eröffnen sich wesentliche Möglichkeiten, den anderweitigen öffentlichen Interessen zu entsprechen. So kann z.B. durchgehend die vom Brandschutz heute geforderte Fluchtwegbreite von 1,20 m erreicht werden. Mit einer Neukonzeption des Treppenhauses und der Änderung der haustechnischen Installationen und der Sanitärinstallationen können die vorhandenen Körperschallübertragungen eliminiert oder zumindest stark reduziert werden.