zuzüglich Abbruchkosten von ca. Fr. 1,8 Mio.). Ein Neubauprojekt würde, so die Beschwerdeführer, vor diesem Hintergrund nur unwesentlich grössere Kosten verursachen, als für eine Kernsanierung der beiden Wohnhäuser aufgewendet werden müsste. Diese nachgewiesene Tatsache mache abermals deutlich, dass eine umfassende Unterschutzstellung der Überbauung Alpenblick in keinem Verhältnis zu den Kosten stehe, die für eine zeitgemässe Sanierung aufgewendet werden müssten.