10.8 Bezüglich des Schulhauses (Alpenblick 11) ist festzustellen, dass keine der Parteien – auch nicht die Einwohnergemeinde – den (Eventual-)Antrag stellt, die Unterschutzstellung des Schulhauses sei aufzuheben, falls es bei der Unterschutzstellung der Hochhäuser bleiben sollte. Es liegt denn auch auf der Hand, dass das Schulhaus, was den Denkmalschutz betrifft, grundsätzlich dem Schicksal der es umgebenden Häuser folgt, denn es ist zweifellos als wichtiger Teil des Ensembles Siedlung Alpenblick zu qualifizieren. Der Gemeindepräsident von Cham hat zudem anlässlich des Augenscheins bestätigt, dass sich dieses Gebäude nach einer vorgenommenen Sanierung wieder in einem guten