Es wird weiter unten zu prüfen sein, ob es bei der Unterschutzstellung der hier in Frage stehenden Gebäude bleiben soll, und – wenn ja – ob der Schutzumfang neben dem Standort der Gebäude, der historischen Baustruktur sowie ihrer äusseren Erscheinung, wie vom Regierungsrat beschlossen, bei den Wohnblöcken weiterhin auch die tragende Grundstruktur und die Treppenhäuser betreffen soll oder nicht. Vorerst kann hier jedoch bereits auf Folgendes hingewiesen werden: