10.6.5 Es fällt auf, dass die S.________ AG die Hauptprobleme bei der Verbesserung des Schallschutzes offenbar aus der Tatsache ableitet, dass vorliegend der Denkmalschutz auch das Innere der Häuser und dabei insbesondere die Treppenhäuser umfasse. So seien im Treppenhaus bisher keine körperschutzdämmenden Massnahmen ausgeführt worden. Der Aufzugsschacht sei 1-schalig aus Mauerwerk ausgeführt und starr mit dem Urteil 2018 119 / V 2019 2 / V 2019 4 50