10.6.4 Vor diesem Hintergrund ist bezüglich Schallschutz Folgendes zu erwägen: Die Reduktion des Trittschalls in den Wohnungen dürfte tatsächlich eine Herausforderung darstellen. Aus dem Bericht der S.________ AG geht jedoch hervor, dass diesbezüglich – allenfalls mit Ausnahme bei den Balkonen – mit geeigneten Massnahmen durchaus Verbesserungen erreicht werden können, auch wenn die heute geltenden Normen vielleicht nicht vollständig erfüllt werden, was aber eben wie erwähnt bei denkmalgeschützten Gebäuden zulässig ist.